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Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten

1. Grundsatz

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Die Lieferanten müssen die Grundsätze aus diesem Verhaltenskodex erfüllen, indem sie in ihren Unternehmen entsprechende Mittel bereitstellen und alle auf sie zutreffenden Grundsätze in Richtlinien und Abläufe einbinden.

2. Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer

Wir lehnen Kinderarbeit in unserer Lieferkette ab. Die Lieferanten müssen jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen vermeiden. Mitarbeiter unter dem gesetzlichen Mindestalter werden nicht beschäftigt.

3. Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeit

Die Lieferanten müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einhalten. Die Vergütung muss regelmäßig, pünktlich und vollständig gemäß den geltenden Gesetzen an die Mitarbeiter gezahlt werden und muss im Einklang mit den anwendbaren nationalen Gesetzen zur Vergütung stehen. Die Vergütung und die sonstigen Leistungen sollen den Mitarbeitern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.

4. Zwangsarbeit

Unsere Lieferanten beteiligen sich an keiner Form von Menschenhandel und Zwangsarbeit.

5. Vereinigungsfreiheit

Bei unseren Lieferanten wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen geschützt.

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Lieferanten halten die nationalen Standards für eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesundheitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden.

7. Diskriminierung und Belästigung

Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter muss ein wesentlicher Grundsatz der Unternehmenspolitik der Lieferanten sein. Diskriminierendes Verhalten bezieht sich typischerweise bewusst oder unbewusst auf irrelevante personenbezogene Merkmale wie beispielsweise Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Familienstand, Geschlecht, Geschlechtsausdruck und -identität, genetische Informationen, nationale Herkunft, körperliche Merkmale, politische Zugehörigkeit, Schwangerschaft, Religion, soziale Herkunft, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder ein anderes rechtswidriges Kriterium. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in keiner Weise belästigt bzw. diskriminiert werden.

8. Korruption, Erpressung und Bestechung

Unsere Lieferanten dulden keinerlei Korruption, Erpressung oder Bestechung. Sie nehmen im Geschäftsverkehr mit Geschäftspartnern oder Amtsträgern keine Bestechungsgelder oder sonstige ungesetzliche Anreize (z. B. Schmiergelder) an bzw. bieten sie selbst an. Lieferanten dürfen den Mitarbeitern der mk-messtechnik GmbH keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen zum persönlichen Vorteil anbieten, die als Bestechung angesehen werden könnten. Geschenke oder Bewirtungen dürfen grundsätzlich nicht dazu dienen, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen, und dürfen nicht gegen geltende Gesetze oder ethische Standards verstoßen.

9. Datenschutz und geistiges Eigentum

Die Lieferanten verpflichten sich, vertrauliche Informationen in angemessener Weise zu nutzen und entsprechend zu schützen. Sie müssen sicherstellen, dass schützenswerte Daten und die gültigen geistigen Eigentumsrechte der eigenen Mitarbeiter und der Geschäftspartner gesichert werden. Die Informationssysteme, die vertrauliche Informationen oder Daten von Kunden und Geschäftspartnern enthalten, werden beim Lieferanten angemessen verwaltet und gegen unbefugten Zugriff und die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung der Daten geschützt. Die Lieferanten erheben nur zu legitimen Geschäftszwecken personenbezogene Informationen, nutzen sie nur auf legale, transparente und sichere Weise und geben sie ausschließlich an zugriffsberechtigte Personen weiter. Sie schützen die Informationen gemäß den Sicherheitsvorschriften, bewahren sie nur so lange wie nötig auf und verpflichten Dritte mit Zugriff auf personenbezogene Informationen zu deren Schutz.

10. Finanzielle Verantwortung

Die Lieferanten verpflichten sich, geeignete Pläne zur Erhaltung der Geschäftskontinuität für die betrieblichen Aktivitäten zu erstellen, die das Geschäft unserer Kunden unterstützen.

11. Offenlegung von Informationen

Unsere Lieferanten verpflichten sich, umgehend kritische Punkte zu adressieren, die die Qualität der Waren und Dienstleistungen negativ beeinflussen könnten. Sie gewähren uns das Recht, ihre Nachhaltigkeitsleistung nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist zu bewerten.

12. Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Die Lieferanten achten auf fairen Wettbewerb und halten sich an die geltenden und anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetze. Sie treffen keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten.

13. Interessenkonflikte

Die Lieferanten müssen die mk-messtechnik GmbH über jede Situation informieren, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte, z. B. wenn Mitarbeiter der mk-messtechnik GmbH berufliche, private und/oder erhebliche finanzielle Vorteile genießen oder Beteiligungen an einem Unternehmen des Lieferanten haben.

14. Plagiate

Die Lieferanten verpflichten sich, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich einzuführen, damit weder Kunden-Produkte noch ihre bearbeitbaren Komponenten oder Rohstoffe noch das entsprechende Know-how in die Hände von Fälschern, Schmugglern, Dieben oder anderen unbefugten Dritten gelangen oder die legitime Lieferkette verlassen.

15. Geistiges Eigentum

Die Lieferanten müssen vertrauliche Informationen in angemessener Weise nutzen und entsprechend schützen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass schützenswerte Daten und die gültigen geistigen Eigentumsrechte der eigenen Mitarbeiter und der Geschäftspartner gesichert werden.

16. Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Die Lieferanten verpflichten sich, die für ihr Geschäft geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen und geltende Wirtschaftssanktionen einzuhalten und den Zoll- und anderen Behörden bei Bedarf korrekte und wahrheitsgemäße Informationen darüber zukommen lassen.

17. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Die Lieferanten fördern daher für ihre Mitarbeiter Mitteilungswege und richten diese ein, so dass sie Beschwerden einreichen oder über mögliches unrechtmäßiges Verhalten berichten können, ohne Repressionen, Einschüchterung oder Schikanen befürchten zu müssen. Jede Mitteilung wird dabei vertraulich behandelt. Sie ermutigen Ihre Mitarbeiter laufend, Fehlverhalten bezüglich des Verhaltenscodex zu melden.

18. Abfallvermeidung

Die Lieferanten müssen die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften bei der Handhabung, der Lagerung, dem Transport, der Entsorgung, dem Recycling und der Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten. Tätigkeiten, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder auf die Umwelt haben können, müssen in angemessener Weise gehandhabt, gemessen und kontrolliert werden. Die Freisetzung von gefährlichen Substanzen muss minimiert werden.

19. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen

Die Lieferanten müssen natürliche Ressourcen (z. B. Wasser, Energiequellen, Rohstoffe) sparsam verwenden und diese bewahren. Um erneuerbare natürliche Ressourcen zu bewahren, sollen Lieferanten die Anwendung allgemein anerkannter Nachhaltigkeitsstandards und -zertifizierungen unterstützen. Negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die von den Lieferanten selbst oder innerhalb ihrer Lieferkette verursacht werden, müssen am Entstehungsort minimiert besser vermieden werden. Ihre Praktiken sollen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen, wie etwa Materialreduzierung und –substitution sowie Rückgabe, gemeinschaftliche Nutzung, Instandhaltung, Wiederverwendung, Wiedervermarktung, Wiederaufarbeitung, Überarbeitung und Recycling. Die Lieferanten sollen sich für die Entwicklung und den Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Produkte, Verfahren und Technologien engagieren. Die Lieferanten verpflichten sich zur Minimierung des Ausstoßes von Treibhausgasen.

20. Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass keine Produkte geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen oder Menschenrechtsverletzungen verursachen oder begünstigen.

Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Unternehmen haben, dann nehmen Sie bitte per E-Mail an suggestion(at)mkemc.com Kontakt mit uns auf.